Die Kosten für die Behandlungtragen Sie bei mir - sofern Sie nicht privat oder zusatzversichert sind - selbst. Für Kassenpatienten gibt es preisgünstige Zusatzversicherungen diverser Anbieter mit unterschiedlichem Leistungsspektrum. Bei Bedarf berät Sie auch hier unser Praxisteam gerne. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Rechnungslegung erfolgt zweimonatsweise oder in besonderen Fällen „Fall“- bezogen nach Absprache. ErstvorstellungDie umfassende und ganzheitliche Betreuung setzt genaue Kenntnisse der Lebensumstände der zu betreuenden Person voraus, eine gründliche Kopf- bis Fußuntersuchung und ein ausführliches Beratungsgespräch mit Erörterung des weiteren diagnostischen bzw. therapeutischen Vorgehens. Aus diesem Grunde plane ich für ältere (d.h. nicht Neugeborene) Patienten trotz sicherlich ausführlicher Vorabinformationen (Arztberichte, auswärtige Befunde, Lebenslauf, Krankheitsverlauf) mindestens 1,5 Stunden ein. Die Kosten für Leistungen im Rahmen dieses Erstgesprächs betragen gem. GOÄ je nach Dauer und ev. notwendiger zeitintensiver Vor-/ Nacharbeit ca 200,- € für die erste Stunde für weitere Stunden 150,-€ . Klassische Homöopathie:Homöopathische Akutbehandlung als Einzelmittelverordnung in Splittdos-Anwendung ist Bestandteil meiner Standart-Therapie. Es erfordert jeweils einen besonderen Aufwand, wie Sie schnell an der Art der Fragestellung bemerken werden. Dafür ist eine (komplexe) Repertorisation (Mittelfindung) erforderlich. Diese wird nach Zeitaufwand im Rahmen der GOÄ berechnet. Homöopathische Konstitutionstherapie (bei chron. Erkrankungen) Die extrem zeitaufwändige Erstanamnese bei homöopath. Konstitutionstherapie wird gemäß GOÄ Ziffer 30 überwiegend nach Aufwand mit Faktor 3,5 = 183,61 € berechnet. Die in ca. 4 - 6 wöchigen Abständen notwendigen Folgebehandlungen werden gemäß GOÄ Ziffer 31 mit unterschiedlichem Faktor je nach Zeitaufwand berechnet (ca. 40 bis 92 € pro Folgebehandlung). |