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Josef J. Diers
Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin

Homöopathie & Naturheilverfahren
Selbstzahler und Privatpatienten

21521 Wohltorf - Drosselweg 7
Anfragen nur schriftlich über Kontakt
 
Zertifikat Dt. Zentralverein Homöopath. Ärzte
2006 - 2016:                         
SHZ-Zertifikate: Homöopath, Dozent u. Supervisor

Impfungen

  • Allgemeiner Hinweis
  • Offizielle Impfempfehlung
  • Eine indivuduelle Entscheidung
  • Impfschaden
  • Internet-Adressen

Allgemeiner Hinweis

Unsere Informationen zu Impfungen

habe ich ausführlich in einem meinen Patienten zur Verfügung stehenden Faltblatt zusammengestellt.

Zusätzlich biete ich den Eltern meiner kleinen Patienten eine 2,5stündige Impfinformationsveranstaltung an. Etwaig verbleibende Unklarheiten können wir in einem Gespräch vor der ersten Impfung mit 3 Monaten klären.

Offizielle Impfempfehlung

Die "Ständige Impfkommission" (STIKO) empfiehlt für Kinder ab dem 
3. Lebensmonat folgende Impfungen:


Ab Beginn 3. Monat:
•    1. Kombinationsimpfung 
- Diphterie
- Pertussis(Keuchhusten)
- Tetanus 
- Haemophilus influenzae Typ B (Hib),
- Poliomyelitis (IPV) als inaktivierter
   Polioimpfvirus(Kinderlähmung)
- Hepatitis-B-Impfung (HB)
•    + Pneumokokken

4 Wochen später:
•    2.Kombinationsimpfung
•    + Pneumokokken

4 Wochen später:

•    3. Kombinationsimpfung
•    + Pneumokokken 

9 Monate später:
•    4. Kombinationsimpfung
•    + Pneumokokken

ab 12. Lebensmonat
•    1.Masern-Mumps-Röteln (MMR) -
•       Windpockenimpfung
•    + Meningokokken

•    8 Wochen später 2. MMR -
       Windpckenimpfung



ab Beginn 6. Lebensjahr :

•    T- d-Auffrischung                 

ab 15. Lebensjahr:
•    T d/ IPV Auffrischung

11.-17.Lebensjahr
•   Röteln (alle Mädchen, wenn kein Schutz besteht)
•   Hepatitits B (wenn noch nicht erfolgt)
•   Keuchhusten
•   HPV (nur Mädchen zwischen 12.-17.LJ)

 


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Eine indivuduelle Entscheidung

Dieser Impfplan basiert nicht allein auf medizinischen Überlegungen, sondern auch auf  organisatorischen Erwägungen.

Bitte bedenken Sie, dass auch Ärzte, ob nun der Kinderarzt vor Ort oder die Professoren, bis hin zu den Mitgliedern der STIKO einem massiven Werbedruck der Industrie ausgesetzt sind.

Dadurch ist es insbesondere für Sie - aber auch für mich - immer wieder schwierig den richtigen Weg zu finden.    

Abweichungen von diesem offiziellen Impfplan sind problemlos erstellbar und durchaus sinnvoll; vor allem auch unter Einbeziehung der individuellen Disposition des Kindes (z.B. Allergiebelastung in der Familie, erste Anzeichen einer Tendenz zur Neurodermitis oder bereits aufgetretene Krampfanfälle).

Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass Sie - als Eltern - zu entscheiden haben.

Sie übernehmen die Verantwortung . Und zwar sowohl für, als auch gegen eine Impfung.

Gern stehe ich Ihnen mit Information und Beratung zur Seite. 

Ich bitte Sie - soweit möglich -  selbst dafür Sorge zu tragen, daß der gemeinsam aufgestellte Impfplan eingehalten wird, damit ein ausreichender Schutz zeitgerecht erreicht wird.

Leider stellt die Industrie einige Einzelimpfstoffe aus Kostengründen (!!) vorübergehend?/endgültig? nicht mehr her. Da dieses zum Teil sehr plötzlich kommt, müssen wir jeweils akut entscheiden.

Kontrollieren  Sie auch Ihren eigenen Impfstatus. Ich berate Sie gerne. 

Weitergehende Informationen über Impfnebenwirkungen als auch über die Probleme der Erkrankungen erhalten Sie entweder 

  • in einem individuellen Impfberatungsgespräch oder 
  • in einem etwa 3 bis 3,5 -stündigen Impfinformationsabend.

 

Diese von mir erstellte Power-Point-Präsentation zeigt umfangreich die gegensätzlichen Aspekte der Impfungen auf.

Es besteht nun für alle Intressierten die Möglichkeit an einem solchen Informationsabend teilzunehmen.

Alle 2 Monate an einem Mittwoch um 17.30 findet ein solcher Abend statt. 

Je nach Teilnehmerzahl in meiner Praxis oder in einem größeren Raum.

Es wird dringend um Voranmeldung gebeten.

Den nächsten Termin finden Sie auf der Startseite dieser Homepage.

 


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Impfschaden


Ein Impfschaden ist ein "über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehender", oft bleibender Gesundheitsschaden.
Nur wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit einer Impfung (innerhalb einer Woche erste Symptome) hergestellt werden kann, wird eine Krankheit als Impfschaden anerkannt

Jeder Verdacht sollte innerhalb eines  Jahres (sonst verfällt evtl. ein Schadensersatzanspruch!), besser  früher, beim Versorgungsamt gemeldet werden. Ein formloses Schreiben genügt. Das Versorgungsamt  ist dann verpflichtet, von sich aus tätig zu werden.

Kosten entstehen dem Antragsteller - auch vor dem Sozialgericht - nicht!!!

Die Diagnose "Impfschaden" ist allerdings eine Ausschlußdiagnose, d. h. es wird intensiv nach anderen Ursachen für eine Krankheit gesucht.

Gemäß Gesetz reicht es dann aber aus, daß ein ursächlicher Zusammenhang "wahrscheinlich" ist.

Schadensersatz wird nur nach einer öffentlich (d. h. vom Staat/ Ständige Impfkommision) empfohlenen  Impfung geleistet.

Vor Anerkennung eines Impfschadens müssen nachgewiesen werden:

Die Impfung als solche (Eintrag im Impfbuch!)
Impfkrankheit (die sich je nach Impfung innerhalb einer unterschiedlichen, sog. Inkubationszeit, bemerkbar macht.)
Spätfolgen (z.B. Hirnschaden, Lähmungen, Krampfanfälle).

Für Sie wichtige Hinweise auf eine ev. Schädigung können sein:

  • Entwicklungsknick
  • Schlafsucht, Schlafumkehr (Tag ↔ Nacht)
  • Interesselosigkeit
  • Unmotiviertes Schreien
  • Krampfanfälle (mit und ohne Fieber)
  • Fieber (unerklärlich)

 

Unbedingte Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung eines Impfschadens:

Detailliertes Protokoll des Krankheitsverlaufs und der beobachteten Symptome durch die Eltern             

Hier finden Sie Hilfe:
Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.impfschutzverband.de
Schutzverband für Impfgeschädigte e. V.
Postfach 1105
35620 Hüttenberg
Tel.: 06441 / 71670

 


Exemplarisch: H1N1-Schweinegrippe

  Im Rahmen der H1N1-(Schweinegrippe)-Erkrankung/-Impfung ergab sich eine hochinteressante sehr konträre Einschätzung von Todesfälle durch die Impfung versus Todesfälle durch die Erkrankung. Diese sehr unterschiedlich Betrachtung wird bei allen Impfungen / Erkrankungen  angewandt. (Siehe hierzu "arznei-telegramm" 12/09)  
Todesfälle bei H1N1-Infektion :
  In der BRD sind bis Ende Nov 2009 61 Menschen im Rahmen einer H1N1-Infektion verstorben. Diese Menschen hatten fast immer eine schwere Vorerkrankung , insbesondere Herzkreislaufprobleme und deren Körper war  nicht in der Lage die Erkrankung/Fieberreaktion zu kompensieren oder diese Menschen sind zufällig bei ihrem Tod auch an H1N1 erkrankt.   Ein Todesfall durch eine H1N1 -Infektion wird gem.Robert-Kochinstitut folgendermaßen definiert:   "Da ein kausaler Zusammenhang zwischen Influenzainfektion und Tod nicht immer nachgewiesen werden kann, gilt aus epidemiologischer Sicht ein Todesfall, bei dem während des Krankheitsverlaufs das Virus nachgewiesen wurde, als H1N1-assoziierter Todesfall".   Übersetzt: Jeder zufällige Todesfall, der im zeitlichen Zusammenhang mit einer nachgewiesenen H1N1 -Infektion steht, gilt als durch die Grippe verursacht.   Rein statistisch gesehen werden gem. einer Hochrechnung der Uni Dortmund bis Nov. 2010  3000 Menschen sterben, die gleichzeitig zufällig eine H1N1-Infektion haben.   
Impfung: 
  Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang mit einer H1N1-Impfung gelten allerdings solange als zufällig und nicht durch die Impfung verursacht, solange der Nachweis eines direkten Zusammenhangs mit der Impfung fehlt.  
Schlußfolgerung:
  • Es ist nicht zu bezweifeln, dass Todesfälle durch H1N1oder andere Erkrankungen, gegen die geimpft wird, verursacht werden können oder werden.
  • Es wäre absurd zu behaupten, dass alle Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung auch durch diese verursacht sind
  • Aber: Es ist zu verlangen, dass die Bewertungskriterien und Maßstäbe von Todesfällen/Nebenwirkungen durch Krankheit versus durch Impfung gleich sind !!! 
  • Also nicht : Todesfälle/Erkrankungen in zeitlichem Zusammenhang mit Erkrankung als durch diese verursacht gewertet aber Todesfälle/Erkrankungen in zeitlichem Zusammenhang mit Imfpung als nicht durch diese verursacht gewertet.
   

Literatur:

  • Homöopathischer Ratgeber "Impfschäden" , 
  • ISNB 3-929108-03-8 , ca. DM 20,00 (auch in der Praxis ausleihbar). Wertvoll, übersichtlich. Bietet einen guten Überblick, wenngleich auch mit kleinen Fehlern behaftet.
  • Offiz. Beipackzettel zu den verabreichten Impfstoffen.
  • "Impfen - das Geschäft mit der Angst" von Dr. med. G. Buchwald, ISBN N 3-426-76160-2 . (DM 18,90)
  • Sehr umfangreich und detailliert, korrekt und auch wissenschaftlich fundiert, aber nicht ganz einfach zu lesen.
  • Informationsbroschüre der Landesregierung und der Gesundheitsämter zu Impfungen

     

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Internet-Adressen

Offizielle Stellen:

Paul-Ehrlich-Institut:    Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.pei.de
Robert-Koch-Institut (Sitz der Stiko): Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.rki.de

Impfkritische Seiten:
Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.impf-report.de
Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.impfkritik.de
Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.dtg.org
Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.impfschutzverband.de

 


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